LEISTUNGEN
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Buchhaltung
Wir erstellen für Sie die Buchhaltung monatlich oder quartalsweise und geben Ihnen die Umsatzsteuer-Zahllast bekannt. Sie bekommen von uns Feedback, ob die Belege den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Auch die elektronische Erfassung von Belegen gewinnt immer mehr an Relevanz und ist die Zukunft. Nicht jede Buchhaltung ist dafür geeignet bzw. nicht bei jedem Mandanten lassen sich dadurch Vorteile erzielen. Lassen Sie uns prüfen, ob wir hier ein Einsparungspotential für Sie finden können. Auch für die Jahresplanung ist es im Herbst sinnvoll, die Belege zu erfassen und eine vernünftige Hochrechnung anzustellen um Gewinnfreibetrag, SVA und Investitionen zu optimieren.
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Lohnabrechnung
Angefangen bei der Kontrolle der Dienstnehmer-Arbeitszeitaufzeichnungen, bis hin zu einfachen Dienstverträgen, laufenden Vereinbarungen für Änderungen zur Arbeitszeit, und Beratung in arbeitsrechtlichen Fragen. Aufgrund des LSDBG wurde die Lohnabrechnung immer schwieriger und haftungsintensiver. Wir unterstützen Sie in dieser Hinsicht und begleiten Sie durch Höhen und Tiefen mit Ihren Mitarbeitern.
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Jahresabschluss / Bilanz / Steuererklärungen
Wir erstellen für Sie die Bilanz bzw. die Einnahmen/Ausgaben Rechnung und erklären Ihnen, welche Konsequenzen sich daraus für Sie ergeben bzw. welche Möglichkeiten Sie haben. Welche Betriebsausgaben können wir steuerlich geltend machen; darf ich das KFZ gänzlich steuerlich „abschreiben“? Wie wirken sich Ausgaben für private Krankheitskosten, Kinderbetreuung oder Spenden steuerlich aus? Welche Ausgaben dürfen wir steuerlich berücksichtigen?
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Arbeitnehmerveranlagungen
Inzwischen nimmt die Behörde die automatische Veranlagung vor. In vielen Fällen kann es aber trotzdem sinnvoll sein, eine freiwillige Veranlagung durchzuführen. Ob das in Ihrem Fall Sinn macht, können wir gerne prüfen.
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Laufende Beratung
Abhängig von Ihrer beruflichen Situation können wir bedarfsgerechte Auswertungen und Kalkulationen für Sie erstellen, damit Sie hinreichende Sicherheit für Ihre unternehmerischen Entscheidungen haben.
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Lohnprüfungen / Betriebsprüfungen
Natürlich kommt es immer wieder vor, dass die Behörde auch die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung kontrolliert. In diesen Fällen können wir die Prüfung bei uns in der Kanzlei abwickeln und etwaige Fragen mit dem zuständigen Prüfer gleich klären.