Die Umsatzsteuer – Kleinunternehmerregelung
- Posted by melanie
- On 14. August 2023
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Wenn Sie sich als Unternehmer in Österreich selbständig machen, haben Sie bis zu einem Jahresumsatz von netto 35.000 EUR den Vorteil, dass Sie als sogenannter Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts gelten.
Das bedeutet, dass Sie für Ihre Leistungen an Ihre Kunden keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen müssen; jedoch für betriebliche Ausgaben auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen dürfen.
Bei einem Einnahmen Ausgaben Rechner ist der Zahlungsfluss maßgeblich, d.h. jene Zahlungen, die in dem jeweiligen Kalenderjahr zugeflossen sind, werden bei den 35.000 EUR berücksichtigt.
Folgen bei Überschreitung der Kleinunternehmer Grenze
Wenn man unterjährig die Grenze überschreitet, ist man für das gesamte Jahr umsatzsteuerpflichtig; d.h. auch für jene Monate, in denen man noch unter der Grenze lag. Einmal in fünf Jahren darf die Grenze jedoch um maximal 15% überschritten werden.
Wenn jemand diese Regelung nicht in Anspruch nehmen möchte, weil er zum Beispiel nur Firmenkunden betreut, die wiederrum zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, dann kann man darauf verzichten. Dieser Verzicht löst jedoch eine Bindungswirkung von mindestens fünf Jahren aus. Will man nach den fünf Kalenderjahren wieder zurück zur Kleinunternehmerregelung, ist ein schriftlicher Widerruf auf den Verzicht abzugeben. Dieser Widerruf ist bis spätestens Ende Jänner jenes Jahres abzugeben, ab dem er gelten soll.
Bindungswirkung und Widerrufsoption nach fünf Jahren
Wichtig ist, dass ein Kleinunternehmer dann auch keine Umsatzsteuer in Rechnung stellt. Tut er dies fälschlicherweise doch, so schuldet er sie „Kraft Rechnung“. Auch im Zusammenhang mit Auslandssachverhalten kann es zur Steuerpflicht kommen.
Bei den Rechnungen eines Kleinunternehmers ist darauf hinzuweisen, dass keine Umsatzsteuer in der Rechnung enthalten ist. Das ist an keine Formvorschrift gebunden und kann in der Weise erfolgen, dass die Formulierung „Kleinunternehmerregelung, keine Umsatzsteuer enthalten“ angeführt wird.
UID-Nummer und ihre Bedeutung für Kleinunternehmer
Die UID Nummer wird üblicherweise an einen Kleinunternehmer seitens der Behörde nicht vergeben. Es kann aber sein, dass auch ein Kleinunternehmer eine UID Nummer benötigt. Zum Beispiel dann, wenn Waren ins Ausland geliefert werden oder Dienstleistungen auf elektronischem Wege an Kunden im Ausland erbracht werden und der Wert von 10.000 EUR überschritten wird oder auf die Grenze verzichtet wird.
Ob man nun als Kleinunternehmer im Rahmen der Umsatzsteuer beginnt oder doch auf die Regelung verzichtet, hängt vom Unternehmen, der Branche, der Kundenstruktur, den Vorsteuern, etc. ab. Bitte wenden Sie sich hierfür an den Steuerberater Ihres Vertrauens, um die Möglichkeiten für Sie abzuwägen.
Nähere Informationen finden Sie bei der Wirtschaftskammer unter:
Kleinunternehmerregelung: Alles, was Sie wissen müssen – WKO.at
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(Stand 08/2023)